Für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen ist eine Schadstofferkundung unumgänglich. Die Durchführung jeglicher handwerklicher Arbeiten setzt voraus, dass Ihre Immobilie frei von Schadstoffen ist.
Informationen zur neuen Gefahrstoffverordnung
GRUNDLAGE
Bei Tätigkeiten an Gebäuden oder technischen Anlagen muss der Auftraggeber der Auftragnehmer informieren, ob in der Bausubstanz Asbest enthalten ist, bzw. sein könnte.
INFORMATIONSPFLICHT
Diese Informationspflicht besteht auch, wenn der Asbestgehalt noch gar nicht nachgewiesen ist. Der Gesetzgeber unterstellt mit der Novellierung, dass alle vor dem Asbestverbot von 1993 erbauten Gebäude asbesthaltige Materialien enthalten könnten.
ERKUNDUNGSGEBOT
Wer Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten in Bauwerken übernehmen möchte, muss im Vorfeld der Arbeiten Informationen einholen, ob tatsächlich asbesthaltiges Material verbaut wurde.
FÜRSORGEPFLICHT
Sanierungs- und Bauunternehmen müssen sich genau an den in der Gesetzesnovellierung festgelegten Vorgaben zu Asbest-Messungen am Arbeitsplatz, Persönliche Schutzausrüstungen, Fachkundenachweisen und Kennzeichnungen von Bereichen mit Expositionsrisiken orientieren.
Wir beraten Sie vor Ort, fachkundig, kompetent und zuverlässig.
Probennahme vor Ort durch geschultes Personal, anschließende Analyse durch zertifizierte Labore.
Schadstoffsanierung durch geschultes Personal und BT-Verfahren nach TRGS.
Nach erfolgter Schadstoffsanierung kümmern wir uns um die Wiederherstellung Ihrer Immobilie.
Rufen Sie uns an: 0159 / 013 578 40