Gefahrstoffverordnung


Für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen ist eine Schadstofferkundung unumgänglich. Die Durchführung jeglicher handwerklicher Arbeiten setzt voraus, dass Ihre Immobilie frei von Schadstoffen ist.


Informationen zur neuen Gefahrstoffverordnung

Asbest im Bestand

GRUNDLAGE


Bei Tätigkeiten an Gebäuden oder technischen Anlagen muss der Auftraggeber der Auftragnehmer informieren, ob in der Bausubstanz Asbest enthalten ist, bzw. sein könnte.


INFORMATIONSPFLICHT


Diese Informationspflicht besteht auch, wenn der Asbestgehalt noch gar nicht nachgewiesen ist. Der Gesetzgeber unterstellt mit der Novellierung, dass alle vor dem Asbestverbot von 1993 erbauten Gebäude asbesthaltige Materialien enthalten könnten. 


ERKUNDUNGSGEBOT


Wer Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten in Bauwerken übernehmen möchte, muss im Vorfeld der Arbeiten Informationen einholen, ob tatsächlich asbesthaltiges Material verbaut wurde.


FÜRSORGEPFLICHT


Sanierungs- und Bauunternehmen müssen sich genau an den in der Gesetzesnovellierung festgelegten Vorgaben zu Asbest-Messungen am Arbeitsplatz, Persönliche Schutzausrüstungen, Fachkundenachweisen und Kennzeichnungen von Bereichen mit Expositionsrisiken orientieren.


Unsere Leistungen

  • 1. Beratungsgespräch

    Wir beraten Sie vor Ort, fachkundig, kompetent und zuverlässig.

  • 2. Probenahme

    Probennahme vor Ort durch geschultes Personal, anschließende Analyse durch zertifizierte Labore.

  • 3. Schadstoffsanierung

    Schadstoffsanierung durch geschultes Personal und BT-Verfahren nach TRGS.

  • 4. Wiederherstellung

    Nach erfolgter Schadstoffsanierung kümmern wir uns um die Wiederherstellung Ihrer Immobilie.

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